
Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigter Dolmetscher für die polnische Sprache (Mitglied im BDÜ: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer)

Als allgemein beeidigter Dolmetscher für die polnische Sprache unterstütze ich Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen bei der sprachlichen Verständigung in sensiblen und formellen Kontexten.
Meine Einsätze umfassen unter anderem:
Ich dolmetsche konsekutiv, simultan oder auch im Flüsterdolmetschen, je nach Situation und Anforderung.
Durch meine Beeidigung bin ich berechtigt, auch in gerichtlichen und notariellen Verfahren zu dolmetschen. Dabei garantiere ich eine diskrete, präzise und rechtskonforme Sprachmittlung auf höchstem professionellem Niveau.

Für viele amtliche und rechtliche Angelegenheiten verlangen Behörden und öffentliche Stellen beglaubigte Übersetzungen – insbesondere dann, wenn fremdsprachige Unterlagen im Rahmen eines Verfahrens vorgelegt werden müssen.
Als durch das Landgericht ermächtigter Übersetzer für die polnische Sprache bin ich befugt, rechtsverbindliche Übersetzungen sowohl aus dem Polnischen ins Deutsche als auch in die entgegengesetzte Richtung anzufertigen.
Zu den von mir häufig übersetzten Dokumenten zählen unter anderem:
Meine Übersetzungen werden bundesweit von Gerichten, Behörden, Ämtern und anderen öffentlichen Institutionen anerkannt. Jede beglaubigte Übersetzung versehe ich mit einem Bestätigungsvermerk über die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit, meinem Stempel sowie meiner Unterschrift.

Ich biete Ihnen präzise Übersetzungen spezialisierter Texte aus den Fachgebieten:
Dabei geht es mir nicht nur darum, den Text wortwörtlich zu übertragen. Vielmehr stelle ich sicher, dass die Inhalte fachlich korrekt, sprachlich klar und entsprechend den jeweiligen Fachkonventionen umgesetzt werden. Fachterminologie wird dabei sorgfältig und angemessen verwendet.
Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen sowie für die Übersetzung fachsprachlicher Texte orientieren sich an Umfang, Schwierigkeitsgrad und gewünschtem Liefertermin.
Standardisierte Urkunden – darunter Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse oder Zeugnisse – biete ich zu einem Pauschalpreis an.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot nach Sichtung Ihrer Unterlagen.
Für Dolmetschaufträge berechne ich ein Honorar auf Stundenbasis oder als Halb- bzw. Tagespauschale – je nach Art und Dauer des Einsatzes.
Der Stundensatz für Simultan-, Konsekutiv- oder Flüsterdolmetschen beginnt bei 55 EUR pro Stunde. Alternativ biete ich maßgeschneiderte Pauschalen für halbtägige oder ganztägige Einsätze an.
Anfahrts- und Reisekosten werden – abhängig vom Einsatzort – gesondert in Rechnung gestellt.
Traduttore (Übersetzer) oder Traditore (Verräter)?
Jeder Dolmetscher- und Übersetzungsauftrag ist Vertrauenssache. Das Dolmetschen juristischer Ausdrücke und Übersetzen juristischer Texte ist ohne Kenntnis der jeweiligen Rechtssysteme nicht möglich.
Nach absolviertem Jurastudium in Wroclaw (Polen) und Jurastudium in Deutschland (Bonn), Rechtsreferendariat in Polen (Zielona Gora, Szczecin) und Deutschland (Bonn) als allgemein beeidigter Dolmetscher für die polnische Sprache und deutsch-polnischer Jurist (Magister der Rechtswissenschaften /PL/), vergleiche ich seit über 20 Jahren die deutsche und polnische Rechtssprache und spezialisiere ich mich als Übersetzer auf dem Fachgebiet Recht und Wirtschaft
Sie erhalten von mir präzise und stilistisch einwandfreie Übersetzungen Ihrer Dokumente.
